Gesundheitsreform 1. April 2007

 

Der Gesetzgeber hat in der Gesundheitsreform 2007 wichtige Änderungen für den Bereich der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter bzw. Mutter-Kind / Vater-Kind entschieden.

 

  • Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt nicht mehr: weil die körperlichen und seelische Belastungen im Familien- und Erziehungsalltag krank machen können,

 

  • sind Mütter-, Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Krankenkassen

 

  • Die Überprüfung der Anträge zur Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durch den Medizinische Dienst der Krankenkassen erfolgt jetzt nur noch stichprobenartig. Es obliegt den Krankenkassen, ein Verfahren zur Auswahl der Stichprobe festzulegen.

 

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