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Häufige Fragen!
Ist die Beratung und Vermittlung kostenfrei?
- Die Kurberatung Sternenlicht hilft kostenfrei bei allen Formalitäten
- Es fallen wirklich keine Kosten an!
Was ist eine Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur?
- sind stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen, die durchgeführt werden um gesundheitliche Störungen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen können, zu bessern.
Wer darf überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?
- grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert
Was kostet mich die Mutter-Kind / Vater-Kind-Maßnahme?
- Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Zuzahlungen z. B. zu Arznei- und Heilmitteln, Krankenhausbehandlungen, aber auch stationäre Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen leisten.
- Für jeden Kalendertag einer stationären Vorsorge oder Rehabilitation beträgt die gesetzliche Zuzahlung derzeit 10,00 € (gesamt: 220,00 €). Kinder leisten keine Zuzahlung.
Wie stelle ich den Kurantrag?
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Das notwendige Attestformular für Ihren Kurantrag, das Selbstauskunftsformular für Sie und Ihr Kind und die Einverständniserklärung schicken wir Ihnen gerne zu.
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Wir helfen Ihnen bei anfallenden Formalitäten sowie beim Ausfüllen des Kurantrages und reichen Ihre Unterlagen bei der Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Was schreibe ich in den Selbstauskunftsbogen?
- Es gibt Lebensumstände, die sehr belastend sind und Einfluss auf die eigene Gesundheit haben. Dies können Partnerschafts- oder Erziehungsprobleme sein, Trauerfälle, Pflege von Angehörigen, Sorgen um den Arbeitsplatz oder dessen Verlust, finanzielle Sorgen oder andere Dinge. Es ist für die Beurteilung des Kurantrages wichtig, dass diese sogenannten Kontextfaktoren wie auch die selbstfinanzierten, gesundheitsfördernden Aktivitäten aufgelistet werden.
Was macht meine Ärztin/mein Arzt?
- Mit den Attestformularen gehen Sie zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sie schildern Ihre gesundheitliche Situation, die momentanen Lebensumstände und Ihre Motivation für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Überlegen Sie sich im Vorfeld: „Was macht mich krank?” Die Ärztin oder der Arzt füllt die Attestformulare aus, die Sie anschließend mit der Einverständniserklärung und dem Selbstauskunftsbogen an unsere Kurberatungsstelle zurücksenden. Wir übernehmen dann alle weiteren Antragsformalitäten für Sie.
Kann ich als Oma eine Mutter-Kind-Kur machen?
- Prinzipiell kann jeder, der in Erziehungsverantwortung steht, eine solche stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Das gilt also ebenso für Väter oder Großmütter.
Gibt es auch Familienkuren?
- Es gibt leider keine gesetzliche Regelung über eine Familienkur.
- Wenn die medizinische Notwendigkeit vom Arzt sehr gut begründet ist, können Sie versuchen, eine Ausnahmeregelung bei Ihrer Krankenkasse zu erreichen.
Wer übernimmt die Fahrtkosten?
- Die Fahrkosten zur Kur werden von den Krankenkassen anteilig erstattet
- Bei Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V muss ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten pro Fahrstrecke geleistet werden. Es werden mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Fahrstrecke/ pro Person berechnet. Aufschläge für Benutzung von Schlaf- oder Liegewagen werden nicht erstattet. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind frei.
- Diese Zuzahlungsregelung betrifft auch die Fahrkosten von Kindern und Jungendlichen, obwohl diese ansonsten von Zuzahlung befreit sind. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn dürfte diese Regelung kaum ins Gewicht fallen: Hier fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Begleitung eines Elternteils umsonst - wenn diese beim Fahrkartenkauf auf der Fahrkarte eingetragen werden. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitationmaßnahmen nach § 41 SGB V ist keine Zuzahlung zu leisten.
- Falls Sie mit dem PKW fahren, werden in der Regel nur die Kosten für die günstigste Bahnverbindung erstattet.
Werden die Gepäckkosten für eine Anreise zum Kurort bei einer Vorsorgemaßnahme erstattet?
Wie finde ich die richtige Mutter-Kind-Kureinrichtung für mich und meine Kinder?
- Kurberatung Sternenlicht hilft Müttern und Vätern bei der Suche nach einer geeigneten Kureinrichtung
- Die indikationsgerechte Beratung im Vorfeld trägt schon zum Reha-Erfolg bei
Werden Mutter-Kind-Kuren weiterhin von den Krankenkassen bezahlt?
- Mutter-Kind-Kuren / Vater-Kind-Kuren sind weiterhin Pflichtleistung der Kassen
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