Wichtige Information für privat versicherte Personen

 

Grundsätzlich sehen die privaten Krankenversicherungen Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation ebenfalls vor. Ob aber ein individueller Anspruch und in welcher Höhe ein solcher Anspruch auf Leistungen besteht, ist anhand der jeweiligen Satzung und der individuellen Versicherungsunterlagen/ Versicherungspolice zu überprüfen. Privat Versicherten können stationäre Rehabilitationsmaßnahmen oder stationäre Sanatoriumsaufenthalte bewilligt werden. Die Mehrzahl der Kliniken sind als Sanatorium anerkannt und damit zuschussfähig. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes richten den Antrag außerdem an Ihre zuständige Beihilfestelle. (wichtig: Seit Januar 2004 sind Mutter-Kind-Kuren als Rehabilitationsmaßnahme beihilfefähig)

 

Vorsorge und Rehabilitation für Mütter (Mütterkuren), Mütter und Kinder (Mutter-Kind-Kuren), Väter und Kinder sind auch beihilfefähig. In der Regel orientieren sich die Beihilfevorschriften der Länder an den Regelungen des Bundes. Ausführlichere Informationen finden Sie auch unter www.dienstleistungszentrum.de - Beihilfe - Informationen / Merkblätter - Mutter-Kind-Kur.

 

Die Kurkliniken, mit denen wir vorrangig zusammenarbeiten, haben die Konzession nach § 30 GewO und einige Kliniken die Anerkennung nach § 111, was für private Krankenversicherungen und Beihilfestelle wichtig ist.

  

Die Tagessätze betragen pro Person ca 70,00 € (je nach Klinik), wobei diese Beiträge vollpauschalisiert sind, d.h. in diesen Beiträgen sind enthalten: Unterkunft/ Verpflegung, Kinderbetreuung, Sozialtherapie als auch Arztkosten und medizinische Anwendungen.

 

Durch den Vollpauschalisierten Pflegesatz, kann keine Einzelabrechnung der verschiedenen Leistungen erfolgen. Die Abrechnung wird in zwei Pauschalsummen gesplittet; Arztkosten und medizinische Versorgung kosten ca. 30,00 €, Unterkunft und Verpflegung, einschließlich Kinderbetreuung, werden zwischen 40,00 € und 60,00 € angesetzt.

 

Die Kosten für Begleitpersonen (die keine Anwendungen erhalten) liegen in den einzelnen Kliniken von 45,00 € bis 60,00 € pro Tag, die jedoch nicht von der Kasse übernommen werden, sondern selbst bezahlt werden müssen.

 

Privat Versicherte müssen auch bei Bewilligung durch die Krankenversicherung und Beihilfestelle mit einer höheren Selbstbeteiligung an den Kosten der Kurmaßnahme rechnen.

 

 

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